Einzelunternehmen gründen: Überblick & Tipps

Das Einzelunternehmen zählt in Österreich zu den beliebtesten Rechtsformen für GründerInnen. Es eignet sich besonders für Einzelpersonen, die ohne aufwändige Formalitäten und ohne Startkapital den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen – sei es als klassisches EPU (Ein-Personen-Unternehmen), Freelancer oder Gewerbetreibende. Die Gründung ist rasch erledigt, die laufenden Kosten bleiben überschaubar und die volle unternehmerische Kontrolle liegt in einer Hand. Dennoch sollte man sich vorab mit den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen dieser Rechtsform vertraut machen, denn sie bringt nicht nur Vorteile mit sich.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, bei der eine natürliche Person alleinige Inhaberin oder alleiniger Inhaber des Unternehmens ist. Rechtlich gesehen ist das Unternehmen nicht vom Unternehmer oder der Unternehmerin getrennt – das bedeutet, dass es keine eigene juristische Person darstellt. Alle Rechte und Pflichten liegen bei der Einzelperson, die das Unternehmen führt. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer mit dem gesamten privaten Vermögen haftet – also unbeschränkt und persönlich.

Diese Rechtsform ist besonders unter Kleinunternehmer*innen weit verbreitet, da sie mit geringem administrativen Aufwand verbunden ist. Viele Selbstständige im Dienstleistungs- oder Handwerksbereich sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler entscheiden sich zu Beginn ihrer Tätigkeit für ein Einzelunternehmen.

einzelunternehmen

Diese Rechtsform ist besonders unter Kleinunternehmer*innen weit verbreitet, da sie mit geringem administrativen Aufwand verbunden ist. Viele Selbstständige im Dienstleistungs- oder Handwerksbereich sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler entscheiden sich zu Beginn ihrer Tätigkeit für ein Einzelunternehmen.

Einzelunternehmen gründen: Ablauf und Voraussetzungen

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist vergleichsweise unkompliziert. Es sind keine Notariatsakte, kein Mindestkapital und keine Eintragung ins Firmenbuch erforderlich – außer bei Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen, oder man möchte das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen haben.

Folgende Schritte sind bei der Einzelunternehmen-Gründung in Österreich erforderlich:

  • Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat über das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria)

  • Registrierung beim Finanzamt, um eine Steuernummer und – falls nötig – eine UID-Nummer zu erhalten

  • Anmeldung bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) zur Pflichtversicherung

  • Je nach Gewerbe: Nachweis über die entsprechende Qualifikation (z. B. bei reglementierten Gewerben)

Für viele Tätigkeiten reicht ein freies Gewerbe aus, bei dem kein Befähigungsnachweis notwendig ist. Wer hingegen ein reglementiertes Gewerbe ausüben möchte – etwa im Baugewerbe, Finanzwesen oder im Gesundheitsbereich –, muss entsprechende Qualifikationen vorweisen.

Die Kosten für die Gründung sind gering: Abgesehen von eventuellen Verwaltungsgebühren und der Gewerbeanmeldung fallen keine fixen Gründungskosten an. Ein Firmenbuch-Eintrag ist nur notwendig, wenn das Einzelunternehmen bestimmte Umsatzgrenzen (über 1 Mio. € jährlich oder über 700.000 € zwei Jahre in Folge) überschreitet.

Namensgebung und Firmierung im Einzelunternehmen

Bei der Wahl des Firmennamens sind Einzelunternehmer*innen an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden – insbesondere, wenn sie nicht im Firmenbuch eingetragen sind. In diesem Fall muss der vollständige Vor- und Nachname der Unternehmerin oder des Unternehmers im Geschäftsauftritt enthalten sein. Die Verwendung von Fantasienamen oder Markennamen ist zwar möglich, allerdings nur ergänzend und nicht ohne die Nennung des Namens der natürlichen Person. Wer sich einen rein werblichen Firmennamen aufbauen möchte, sollte daher entweder eine Eintragung ins Firmenbuch in Betracht ziehen oder eine andere Rechtsform wählen.

Geschäftskonto: Trennung von privaten und betrieblichen Finanzen

Auch wenn es gesetzlich nicht verpflichtend ist, empfiehlt es sich dringend, ein eigenes Geschäftskonto für das Einzelunternehmen zu eröffnen. Die Trennung von privaten und betrieblichen Geldflüssen erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern schützt auch im Fall einer Prüfung durch das Finanzamt oder die Sozialversicherung vor unnötigem Erklärungsaufwand. Außerdem lässt sich dadurch einfacher nachvollziehen, wie sich das Unternehmen wirtschaftlich entwickelt. Wer sämtliche Einnahmen und Ausgaben über ein zentrales Geschäftskonto laufen lässt, behält den Überblick und minimiert Fehlerquellen.

Versicherung und Haftpflichtschutz

Ein häufig unterschätzter Aspekt in der Einzelunternehmen-Gründung ist der Versicherungsschutz. Da Einzelunternehmer*innen unbeschränkt haften – also auch mit dem Privatvermögen –, kann ein Schadensfall existenzbedrohende Folgen haben. Besonders bei Tätigkeiten mit erhöhtem Haftungsrisiko, wie etwa im Bau, in der IT, im Gesundheitsbereich oder in der Unternehmensberatung, sollte unbedingt eine passende Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. In manchem Gewerben, wie z.B. der Vermögensberatung  oder der Tätigkeit als Versicherungsmakler ist diese sogar Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Diese Versicherung deckt Ansprüche Dritter im Schadensfall und kann so das finanzielle Risiko wesentlich reduzieren.

Wichtige Info: Zusätzlich zur gesetzlichen Sozialversicherung über die SVS können auch private Absicherungen (z. B. Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung, Rechtsschutz, etc) sinnvoll sein.

Wichtige Info: Zusätzlich zur gesetzlichen Sozialversicherung über die SVS können auch private Absicherungen (z. B. Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung, Rechtsschutz, etc) sinnvoll sein.

Buchhaltung im Einzelunternehmen

Die Buchhaltung im Einzelunternehmen richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem erzielten Umsatz. In den meisten Fällen reicht zu Beginn eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) aus. Diese ist gesetzlich zulässig, solange das Unternehmen jährlich weniger als eine Million Euro Umsatz erzielt.

Wird diese Grenze überschritten, ist eine Umstellung auf die doppelte Buchhaltung notwendig. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das bei einem Umsatz von mehr als 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zur Führung ordnungsgemäßer Bücher verpflichtet.

Besonders relevant für Kleinstunternehmerinnen ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Die Anwendung dieser Regelung muss beim Finanzamt gemeldet werden und kann vor allem in den ersten Geschäftsjahren eine spürbare Vereinfachung darstellen.

Trotz dieser Erleichterungen gilt: Auch im Einzelunternehmen ist eine ordentliche Buchhaltung unerlässlich – nicht nur für die Steuerbehörden, sondern auch zur betriebswirtschaftlichen Planung.

Trotz dieser Erleichterungen gilt: Auch im Einzelunternehmen ist eine ordentliche Buchhaltung unerlässlich – nicht nur für die Steuerbehörden, sondern auch zur betriebswirtschaftlichen Planung.

Steuer im Einzelunternehmen

Ein wesentliches Merkmal des Einzelunternehmens ist, dass der Unternehmensgewinn direkt der Einkommensteuer unterliegt. Es erfolgt keine Trennung zwischen Unternehmens- und Privatebene – der Gewinn wird zur Gänze dem oder der Unternehmer*in zugerechnet und im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung versteuert. Der Einkommensteuersatz ist in Österreich progressiv gestaltet und reicht von 0 Prozent bis zu 55 Prozent, abhängig vom Einkommen.

Hinzu kommen verpflichtende Sozialversicherungsbeiträge an die SVS. Diese orientieren sich ebenfalls am Gewinn des Unternehmens und decken Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung ab. Bei geringen Gewinnen gelten Mindestbeiträge, die auch dann zu zahlen sind, wenn kein Überschuss erwirtschaftet wurde.

Unternehmer*innen, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen darüber hinaus Umsatzsteuer auf ihre Leistungen abführen. Dafür dürfen sie jedoch auch die Vorsteuer geltend machen – ein wichtiger Vorteil, wenn Investitionen oder größere Anschaffungen geplant sind außer bei Sonderregelungen wie z.B. einer unechten Umsetzsteuerbefreiung, bei der alle Beträge gleich Brutto – also inkl. Umsatzsteuer – behandelt werden.

Im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie der GmbH kann die Steuerbelastung im Einzelunternehmen – vor allem bei steigenden Gewinnen – relativ hoch ausfallen. Eine individuelle steuerliche Beratung ist daher empfehlenswert, insbesondere wenn das Unternehmen wächst oder sich die Einkommenssituation verändert.

Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens

Das Einzelunternehmen bietet zahlreiche Vorteile für Gründerinnen, insbesondere wenn der Einstieg in die Selbstständigkeit mit möglichst wenig Aufwand erfolgen soll. Die einfache und günstige Gründung, die geringen laufenden Kosten sowie die volle unternehmerische Kontrolle machen diese Rechtsform besonders attraktiv für EPUs, Freiberuflerinnen und kleinere Gewerbebetriebe.

Allerdings ist die persönliche Haftung nicht zu unterschätzen. Wer ein Einzelunternehmen gründet, haftet mit seinem gesamten Vermögen – auch privat. Das kann vor allem bei finanziellen Schwierigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen zu erheblichen Risiken führen. Zudem ist die Außenwirkung eines Einzelunternehmens mitunter begrenzt, insbesondere wenn es um größere Geschäftspartner, Investoren oder Kreditverhandlungen geht.

Einzelunternehmen und wirtschaftliche Risiken

Gerät ein Einzelunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, können die Folgen weitreichend sein – denn aufgrund der unbeschränkten Haftung sind auch private Ersparnisse, Immobilien oder andere Vermögenswerte betroffen. Eine Insolvenz trifft daher nicht nur das Unternehmen, sondern potenziell auch die Lebensgrundlage der Unternehmerin oder des Unternehmers.

In Österreich gibt es Möglichkeiten zur Sanierung und Entschuldung, sei es durch ein gerichtliches Sanierungsverfahren oder im Rahmen der Privatinsolvenz. Wichtig ist, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um finanzielle und rechtliche Spielräume optimal zu nutzen. In unserem Beitrag zur Insolvenz in Österreich erklären wir, welche Optionen Einzelunternehmer*innen in solchen Situationen zur Verfügung stehen.

Fazit

Das Einzelunternehmen ist eine praxisnahe und zugängliche Rechtsform für alle, die selbstständig tätig sein wollen, ohne sofort hohe Investitionen tätigen zu müssen. Besonders im Kleingewerbe oder bei Dienstleistungen bietet es sich an, mit einem Einzelunternehmen zu starten. Wer jedoch stärker wachsen möchte, sollte langfristig auch Alternativen wie die GmbH in Betracht ziehen. In unserem ausführlichen Beitrag zur GmbH in Österreich finden Sie weiterführende Informationen zu dieser Rechtsform.

Häufige Fragen zu Einzelunternehmen in Österreich

Kann ich als EinzelunternehmerIn auch nebenberuflich starten?

Ja, viele beginnen ihre Selbstständigkeit im Einzelunternehmen neben einem Angestelltenverhältnis. Dabei müssen aber Meldepflichten (z. B. beim Arbeitgeber oder der Sozialversicherung) und eventuelle Nebenbeschäftigungsverbote beachtet werden.

Ein Einzelunternehmen kann jederzeit Dienstverhältnisse begründen. Voraussetzung ist die Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sowie eine korrekte Lohnverrechnung. Für erste MitarbeiterInnen empfiehlt sich eine Beratung durch eine Steuerkanzlei oder Lohnverrechnungsstelle.

Ja, je nach Branche und Standort gibt es regionale oder bundesweite Förderprogramme – z. B. durch die Wirtschaftskammer, aws oder das AMS. 

Grundsätzlich ja, sofern alle Tätigkeiten bei der Gewerbebehörde korrekt angemeldet werden und sich nicht gegenseitig ausschließen (z. B. freies und reglementiertes Gewerbe mit unterschiedlichen Voraussetzungen).

Neben der Meldung und laufenden Beitragszahlung muss jährlich ein Einkommensnachweis (z. B. Einkommensteuerbescheid) eingereicht werden. Änderungen in der Tätigkeit oder im Einkommen sind ebenfalls zu melden.