Selbstständig als Freiberufler in Österreich

Ein Freiberufler in Österreich ist eine Person, die selbstständig eine geistige, künstlerische, wissenschaftliche oder beratende Tätigkeit ausübt. Freiberufler arbeiten in der Regel ohne Gewerbeschein, da ihre Tätigkeit nicht als klassisches Gewerbe gilt. Typische Merkmale sind: eigenverantwortliches Arbeiten, persönliche Qualifikation und ein hoher Anteil an intellektueller Arbeit. 

Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden

Der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden liegt vor allem in der rechtlichen Grundlage und der Art der Tätigkeit. 
Freie Berufe in Österreich umfassen sowohl reglementierte Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) als auch nicht reglementierte kreative oder wissenschaftliche Tätigkeiten, etwa von Künstlern, Journalisten oder Grafikdesignern.

Gewerbetreibende benötigen dagegen eine Gewerbeberechtigung und sind Mitglieder der Wirtschaftskammer; sie betreiben ein Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht im Sinne der Gewerbeordnung, etwa im Handel oder Handwerk.  

Hinweis: Nicht jede beratende oder kreative Tätigkeit ist automatisch freiberuflich. Die genaue Einstufung hängt von der Art der Tätigkeit ab.

freiberufler in österreich

Hinweis: Nicht jede beratende oder kreative Tätigkeit ist automatisch freiberuflich. Die genaue Einstufung hängt von der Art der Tätigkeit ab.

Beliebte Berufe unter Freiberuflern 

Zu den klassischen Freiberuflern zählen unter anderem: 

  • Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Tierärzt:innen 

  • Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Patentanwält:innen 

  • Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen 

  • Architekt:innen, Ingenieur:innen 

  • Journalist:innen,Schriftsteller:innen, Künstler:innen 

Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit 

Um in Österreich als Freiberufler tätig zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal ist die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlich, also einer geistigen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder beratenden Arbeit, die auf persönlichen Qualifikationen basiert. Nicht jede selbstständige Tätigkeit zählt automatisch als freiberuflich; entscheidend ist, dass die Arbeit überwiegend auf Fachwissen, Erfahrung oder kreativen Fähigkeiten beruht. 

Darüber hinaus müssen Freiberufler voll geschäftsfähig sein und dürfen keine gesetzlichen Hindernisse für die Ausübung ihrer Tätigkeit haben. Eine formelle Anmeldung beim Finanzamt ist notwendig, um steuerlich als Freiberufler geführt zu werden, und die Mitgliedschaft bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ist verpflichtend, um Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung abzudecken.  

Welche Ausbildung ist nötig? 

Ein abgeschlossenes Studium ist nicht zwingend erforderlich, um als Freiberufler tätig zu sein. Entscheidend ist, dass Sie über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen – diese kann auch durch Berufserfahrung oder nachweisbare Kenntnisse auf Hochschulniveau nachgewiesen werden. Nur bei bestimmten reglementierten freien Berufen, wie etwa Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Architekten, ist eine staatliche Zulassung bzw. formale Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben. 

Verdienstgrenze in Österreich 

Freiberufler unterliegen grundsätzlich keinen speziellen Verdienstgrenzen. Allerdings gibt es für die Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuerbefreiung) eine Grenze von 55.000€ Jahresumsatz. Wer diese Grenze überschreitet, muss Umsatzsteuer abführen. 

Anmeldung als Freiberufler 

Wer in Österreich als Freiberufler tätig werden möchte, muss seine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden – anders als gewerbliche Selbstständige, die sich beim Gewerbeamt registrieren. Dazu füllt man in der Regel das Formular Verf 24 aus, dass die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erfasst. Nach der Anmeldung erhält man eine Steuernummer und kann sich bei Bedarf für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, die eine Umsatzsteuerbefreiung bis zu einem Jahresumsatz von 55.000€ ermöglicht. Gleichzeitig ist die Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) erforderlich, da die Sozialversicherungsbeiträge verpflichtend sind. 

Steuern und Sozialversicherung für Freiberufler 

Freiberufler müssen in Österreich vor allem folgende Abgaben beachten: 

  • Einkommensteuer: abhängig vom Gewinn, progressiver Tarif von 0–55% 

  • Sozialversicherung: Pflichtbeiträge zur SVS, abhängig vom Einkommen 

  • Umsatzsteuer: nur relevant, wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird 

Kann man Mitarbeiter einstellen? 

Freiberufler können grundsätzlich Mitarbeiter:innen beschäftigen, sei es auf Vollzeit-, Teilzeit- oder Basis einer projektbezogenen Anstellung. Dabei gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für andere Arbeitgeber in Österreich, einschließlich Mindestlohn, Urlaubsregelungen und Kündigungsfristen. Auch Sozialversicherungsbeiträge müssen für Angestellte abgeführt werden, unabhängig davon, dass die freiberufliche Tätigkeit selbst über die SVS versichert ist. Für manche Freiberufler kann die Beschäftigung von Mitarbeiter:innen notwendig sein, um größere Projekte abzuwickeln oder das Geschäft zu erweitern, ohne die persönliche Arbeitszeit zu stark zu belasten. 

Vergleich zu normaler Selbstständigkeit 

Freiberufler unterscheiden sich von gewerblich tätigen Selbstständigen vor allem durch die Art der ausgeübten Tätigkeit. Während gewerbliche Unternehmer vorwiegend Handel, Produktion oder klassische Dienstleistungen betreiben, konzentrieren sich Freiberufler auf geistige, künstlerische oder beratende Tätigkeiten, die stark von ihrer persönlichen Qualifikation abhängen. Dieser Unterschied wirkt sich auch auf die Anmeldung und die bürokratischen Anforderungen aus: Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an, während Gewerbetreibende die Wirtschaftskammer und das Gewerbeamt einbeziehen müssen. Darüber hinaus sind Freiberufler nicht automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer, zahlen aber ihre Sozialversicherungsbeiträge über die SVS. 

Rechnungen korrekt ausstellen 

Freiberufler sind verpflichtet, für ihre Leistungen ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen. Eine Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten: Name und Anschrift des Freiberuflers, Steuernummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum und den Rechnungsbetrag. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, darf auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen; ansonsten ist der Umsatzsteuerbetrag getrennt anzugeben. Rechnungen können sowohl in Papierform als auch elektronisch gestellt werden, wichtig ist die nachvollziehbare Dokumentation für die Buchhaltung und das Finanzamt. 

Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit 

Freiberufler können direkt auf ihre fachliche Qualifikation aufbauen, sind in ihrer Tätigkeit oft unabhängiger und genießen eine gewisse Flexibilität. Zudem können sie unterhalb der Umsatzgrenze von 55.000€ die Kleinunternehmerregelung nutzen, wodurch sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. 

Häufige Fragen zur Freiberuflern in Österreich

Wer gilt in Österreich als Freiberufler?

Freiberufler sind Personen, die selbstständig geistige, künstlerische, wissenschaftliche oder beratende Tätigkeiten ausüben. Typische Berufe sind Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten oder Künstler. Entscheidend ist, dass die Arbeit auf persönlicher Qualifikation basiert.

Die Anmeldung erfolgt beim Finanzamt über das Formular Verf 24. Nach der Registrierung erhält man eine Steuernummer. Zusätzlich ist die Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) verpflichtend.

Freiberufler zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn und Sozialversicherungsbeiträge über die SVS. Umsatzsteuer fällt nur an, wenn die Kleinunternehmergrenze von 55.000 Jahresumsatz überschritten wird. 

Für bestimmte Berufe, wie Ärzte oder Steuerberater, ist eine formelle Ausbildung und Zulassung erforderlich. Bei kreativen oder beratenden Tätigkeiten zählt in erster Linie fachliche Erfahrung und nachweisbares Know-how.

  1. Freiberufler üben geistige, kreative oder beratende Tätigkeiten aus und melden sich direkt beim Finanzamt an. Gewerbliche Unternehmer betreiben Handel, Produktion oder klassische Dienstleistungen und sind Mitglied der Wirtschaftskammer.