Gewinnfreibetrag in Österreich: So sparen Selbstständige und Unternehmer Steuern
Der Gewinnfreibetrag (GFB) ist eine der attraktivsten Steuerbegünstigungen für Selbstständige und Unternehmer in Österreich. Er reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage – und damit die Einkommensteuer – ohne dass dafür ein komplexes Konstrukt notwendig wäre. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 10 EStG.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zum Gewinnfreibetrag: Wie hoch er ausfällt, welche Voraussetzungen gelten, welche Wertpapiere geeignet sind – und wie die Steuerersparnis konkret aussieht.
Was ist der Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Dazu zählen beispielsweise:
- Einzelunternehmer
- Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.)
- Gewerbetreibende
- Mitunternehmer von Personengesellschaften
- Land- und Forstwirte
Wichtig: Kapitalgesellschaften wie GmbHs können den Gewinnfreibetrag nicht in Anspruch nehmen. Auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung sind nicht begünstigt.
Wichtig: Kapitalgesellschaften wie GmbHs können den Gewinnfreibetrag nicht in Anspruch nehmen. Auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung sind nicht begünstigt.
Wie funktioniert der Gewinnfreibetrag? Grundfreibetrag und investitionsbedingter GFB
Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
1. Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steht automatisch zu – ohne jede Investition. Er beträgt 15 % des Gewinns, maximal jedoch bis zu einem Gewinn von EUR 33.000. Das ergibt einen maximalen Grundfreibetrag von EUR 4.950.
2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Für Gewinne über EUR 33.000 kann ein zusätzlicher Freibetrag geltend gemacht werden – vorausgesetzt, es werden begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere angeschafft. Dieser Teil wird als investitionsbedingter Gewinnfreibetrag bezeichnet.
Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag ist gestaffelt und richtet sich nach der Höhe des erzielten Gewinns:
Die Staffelung des Gewinnfreibetrags 2026 im Überblick:
- Bis EUR 33.000 Gewinn: 15 % → max. EUR 4.950 (Grundfreibetrag, automatisch)
- EUR 33.001 bis EUR 178.000: 13 % → max. EUR 18.785
- EUR 178.001 bis EUR 352.000: 7 % → max. EUR 12.180
- EUR 352.001 bis EUR 580.000: 4,5 % → max. EUR 10.260
- Über EUR 580.000: kein weiterer Freibetrag möglich
Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt somit EUR 46.175 pro Jahr (bei einem Gewinn ab EUR 580.000).
Hinweis: Bis EUR 33.000 Gewinn kann der Grundfreibetrag (15 %) ohne Investitionen geltend gemacht werden. Der investitionsbedingte GFB gilt nur für den Teil des Gewinns, der über EUR 33.000 liegt und entsprechend investiert wird.
Hinweis: Bis EUR 33.000 Gewinn kann der Grundfreibetrag (15 %) ohne Investitionen geltend gemacht werden. Der investitionsbedingte GFB gilt nur für den Teil des Gewinns, der über EUR 33.000 liegt und entsprechend investiert wird.
Rechenbeispiel: Steuerersparnis durch den Gewinnfreibetrag
Annahme: Ein Freiberufler erzielt im Jahr 2025 einen steuerpflichtigen Gewinn von EUR 80.000 und tätigt rechtzeitig eine Investition in begünstigte Wertpapiere.
- Steuerpflichtiger Gewinn: EUR 80.000
- Grundfreibetrag (15 % auf EUR 33.000): – EUR 4.950
- Investitionsbedingter GFB (13 % auf EUR 47.000): – EUR 6.110
- Gesamter Gewinnfreibetrag: – EUR 11.060
- Verbleibende Bemessungsgrundlage: EUR 68.940
- Geschätzte Steuerersparnis (ca. 42 % Grenzsteuersatz): ca. EUR 4.645
Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom individuellen Grenzsteuersatz und der konkreten Steuersituation ab. Eine Beratung durch einen Steuerexperten ist empfehlenswert.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Voraussetzungen
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag setzt voraus, dass begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Dazu zählen:
- Neue abnutzbare körperliche Anlagegüter (z.B. Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
- Bestimmte Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG
Behaltefrist: Die angeschafften Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere müssen mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen verbleiben. Werden sie vor Ablauf dieser Frist veräußert oder entnommen, kommt es zur Nachversteuerung: Der Freibetrag wird rückwirkend wieder dem Gewinn hinzugerechnet.
Investitionszeitpunkt: Die Anschaffung muss im selben Wirtschaftsjahr erfolgen, für das der Gewinnfreibetrag beantragt wird. Investitionen im Folgejahr wirken nicht rückwirkend.
Welche Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag sind geeignet?
Nicht jedes Finanzprodukt erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Begünstigt sind gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG ausschließlich bestimmte Wertpapiere, insbesondere:
- Österreichische Bundesanleihen und andere inländische Anleihen
- Bestimmte Investmentfonds, die explizit für den Gewinnfreibetrag zugelassen sind
Wichtig bei der Auswahl:
- Die Wertpapiere müssen dem Betriebsvermögen zugeordnet werden.
- Die Anschaffung muss innerhalb des jeweiligen Wirtschaftsjahres erfolgen.
- Die Behaltefrist von 4 Jahren muss eingehalten werden.
- Das Angebot zugelassener Produkte ändert sich regelmäßig – vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob das jeweilige Produkt aktuell begünstigt ist.
Wann lohnt sich der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag?
Besonders interessant ist der investitionsbedingte GFB für:
- Selbstständige mit steigenden Gewinnen über EUR 33.000
- Freiberufler ohne hohen Investitionsbedarf (Wertpapiere als Alternative)
- Unternehmer mit hoher Steuerbelastung im Spitzensteuersatz
- Betriebe, die ohnehin Anlageinvestitionen planen
Gerade zum Jahresende empfiehlt sich eine Abschätzung des voraussichtlichen Gewinns. Wer rechtzeitig handelt, kann die Steuerersparnis noch im laufenden Jahr sichern.
Zusammenspiel mit anderen Steuerbegünstigungen
Der Gewinnfreibetrag kann grundsätzlich mit anderen steuerlichen Instrumenten kombiniert werden. Zu beachten sind dabei:
- Investitionsprämie: Wenn eine Investition sowohl für den GFB als auch für die Investitionsprämie genutzt wird, können sich Wechselwirkungen ergeben. Eine Abstimmung ist notwendig.
- Gewinnrücklage und Ansparabschreibung: Der GFB ist ein Jahreskonzept – er entfaltet Wirkung nur im Jahr der Investition und kann nicht auf Folgejahre vorgetragen werden.
- Verlustvortrag: Der GFB mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage des laufenden Jahres und beeinflusst damit auch die Berechnung von Verlustvorträgen.
In komplexen Konstellationen sollte die optimale Kombinationsstrategie mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Typische Fehler beim Gewinnfreibetrag
- Investitionen zu spät tätigen: Begünstigte Anschaffungen müssen im selben Wirtschaftsjahr erfolgen. Ein Kauf im Jänner des Folgejahres kommt zu spät.
- Ungeeignete Wertpapiere wählen: Nicht jedes Finanzprodukt erfüllt die Voraussetzungen des § 14 EStG. Vor dem Kauf prüfen.
- Behaltefrist von 4 Jahren übersehen: Ein vorzeitiger Verkauf führt zur Nachversteuerung.
- Gewinn falsch berechnen: Die Höhe des GFB hängt direkt vom steuerlichen Gewinn ab. Fehler in der Gewinnermittlung wirken sich unmittelbar auf die Begünstigung aus.
- Grundfreibetrag vergessen: Er steht automatisch zu – muss aber in der Steuererklärung richtig erfasst werden.
Wichtige Änderungen ab 2027!
Ab 2027 wird es in Österreich zwar weiterhin einen Gewinnfreibetrag (GFB) geben, allerdings mit einer massiven Änderung beim investitionsbedingten Teil.
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 wichtige Anpassungen beschlossen. Das sind die Details für 2027:
- Der Grundfreibetrag (GFB) bleibt unverändert
Für Gewinne bis 33.000 Euro ändert sich nichts.
- Weiterhin können 15 % dieses Gewinns (maximal 4.950 Euro) als steuerfreier Freibetrag abgezogen werden.
- Hierfür sind keine Investitionen nötig.
- Radikale Änderung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
Wenn der Gewinn über 33.000 Euro liegt, konnte man den zusätzlichen Freibetrag bisher ganz bequem durch den Kauf bestimmter Wertpapiere (z. B. Wohnbauanleihen oder spezielle Fonds) decken.
- Die Wertpapierdeckung wird ausgesetzt: Für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 fällt die Möglichkeit, Wertpapiere als begünstigte Investition heranzuziehen, komplett weg.
- Nur noch Realinvestitionen: Um den investitionsbedingten GFB ab 2027 geltend zu machen, muss zwingend in körperliche, abnutzbare Anlagegüter investiert werden. Das bedeutet: Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Firmenfahrzeuge (wobei hier ab 2027 auch für E-Autos ein Sachbezug kommt) oder ähnliche Sachwerte mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren.
Wichtig für die Planung: Wenn der GFB bisher traditionell über Wertpapiere realisiert wurde, sollte man für das Jahr 2027 frühzeitig prüfen, ob man ausreichend reale Investitionen in den Betrieb vornehmen kann, da sonst ein Teil des Freibetrags ungenutzt verfällt und sich die Steuerlast (sowie die SV-Beiträge) erhöhen. Erst ab 2030 sollen Wertpapiere nach aktuellem Stand wieder zulässig sein.
Wichtig für die Planung: Wenn der GFB bisher traditionell über Wertpapiere realisiert wurde, sollte man für das Jahr 2027 frühzeitig prüfen, ob man ausreichend reale Investitionen in den Betrieb vornehmen kann, da sonst ein Teil des Freibetrags ungenutzt verfällt und sich die Steuerlast (sowie die SV-Beiträge) erhöhen. Erst ab 2030 sollen Wertpapiere nach aktuellem Stand wieder zulässig sein.
Fazit: Gewinnfreibetrag als wichtiger Hebel zur Steueroptimierung
Der Gewinnfreibetrag zählt zu den wichtigsten steuerlichen Begünstigungen für Selbstständige und Unternehmer in Österreich. Durch die Kombination aus Grundfreibetrag und investitionsbedingtem Gewinnfreibetrag lassen sich attraktive Steuerersparnisse erzielen – im Einzelfall mehrere Tausend Euro pro Jahr.
Besonders wichtig: Die Investition muss rechtzeitig im richtigen Wirtschaftsjahr erfolgen, die Wertpapiere müssen gesetzlich anerkannt sein, und die Behaltefrist von 4 Jahren muss eingehalten werden.
Gerade beim Gewinnfreibetrag lohnt es sich noch, frühzeitig zu prüfen, welche Gestaltungsmöglichkeiten, bestehen. Eine Beratung durch einen Steuerexperten ist empfehlenswert – insbesondere, wenn der GFB mit anderen Steuerbegünstigungen kombiniert werden soll.
Häufige Fragen zum Gewinnfreibetrag in Österreich
Was ist der Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) ist eine steuerliche Begünstigung für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Er reduziert den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Einkommensteuer.
Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 15 % des Gewinns, maximal EUR 4.950 (bei Gewinn bis EUR 33.000). Darüber hinaus greift der investitionsbedingte GFB gestaffelt mit 13 %, 7 % und 4,5 %. Der maximale Gesamtfreibetrag beträgt EUR 46.175.
Wer kann den Gewinnfreibetrag nutzen?
Einzelunternehmer, Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie Mitunternehmer von Personengesellschaften. GmbHs sind ausgeschlossen.
Welche Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag sind zulässig?
Zulässig sind bestimmte Anleihen, und Investmentfonds, die den Anforderungen des § 14 Abs. 7 Z 4 EStG entsprechen. Die Liste zugelassener Produkte ändert sich – vor dem Kauf stets aktuell prüfen.
Wie lange müssen Wertpapiere für den GFB gehalten werden?
Mindestens 4 Jahre. Bei vorzeitigem Verkauf kommt es zur Nachversteuerung: Der Freibetrag wird rückwirkend dem Gewinn zugerechnet.
Ist der Grundfreibetrag automatisch?
Der Grundfreibetrag wird grundsätzlich automatisch berücksichtigt, muss aber korrekt in der Einkommensteuererklärung erfasst werden. Für den investitionsbedingten GFB müssen die Voraussetzungen aktiv erfüllt werden.
Können GmbHs den Gewinnfreibetrag nutzen?
Nein. Der Gewinnfreibetrag steht ausschließlich natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zur Verfügung.