Freies Gewerbe in Österreich anmelden: Liste, Kosten & Voraussetzungen

Sie möchten ein freies Gewerbe in Österreich anmelden? Dann sollten Sie wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Kosten entstehen und welche Tätigkeiten ohne Befähigungsnachweis ausgeübt werden dürfen.

Freie Gewerbe zählen zu den beliebtesten Möglichkeiten für den Einstieg in die Selbstständigkeit. Im Gegensatz zu reglementierten Gewerben ist kein Befähigungsnachweis erforderlich, wodurch die Anmeldung meist schnell und unkompliziert erfolgen kann.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche freien Gewerbe es gibt, wie die Anmeldung abläuft und welche Kosten auf Gründerinnen und Gründer zukommen.

Gesetzliche Grundlage 

Die Gewerbeordnung (GewO 1994) bildet die rechtliche Basis für Gewerbetreibende in Österreich. Sie unterscheidet zwischen freien Gewerben, reglementierten Gewerben und den ehemaligen Teilgewerben. Mit Reformen wurden zahlreiche Teilgewerbe – wie Änderungsschneiderei, Fahrradtechnik oder Autoverglasung – in freie Gewerbe übergeführt. 

Die Anmeldung eines freien Gewerbes erfolgt bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder elektronisch über die Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Ab diesem Zeitpunkt besitzt man eine gültige Gewerbeberechtigung und darf die Tätigkeit offiziell ausüben. 

Hoher Anteil: Ein Großteil (geschätzt etwa 75 %) aller Gewerbeanmeldungen in Österreich sind freie Gewerbe.

freie gewerbe österreich

Hoher Anteil: Ein Großteil (geschätzt etwa 75 %) aller Gewerbeanmeldungen in Österreich sind freie Gewerbe.

Merkmale freier Gewerbe 

Freie Gewerbe in Österreich sind durch drei Hauptmerkmale gekennzeichnet: 

  1. Kein Befähigungsnachweis notwendig – weder Ausbildung noch Meisterprüfung sind vorgeschrieben. 

  1. Einfache Anmeldung – ein Gewerbeschein genügt, um die Tätigkeit legal auszuführen. 

  1. Breite Einsatzmöglichkeiten – von Dienstleistungen bis zur Produktion gibt es zahlreiche Varianten. 

Wichtig ist: Auch wenn freie Gewerbe leichter zugänglich sind, unterliegen sie denselben allgemeinen Pflichten wie andere Gewerbe. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen Steuern abführen, Sozialversicherungsbeiträge leisten und arbeitsrechtliche Vorschriften einhalten.

Wichtig ist: Auch wenn freie Gewerbe leichter zugänglich sind, unterliegen sie denselben allgemeinen Pflichten wie andere Gewerbe. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen Steuern abführen, Sozialversicherungsbeiträge leisten und arbeitsrechtliche Vorschriften einhalten.

Beispiele für freie Gewerbe 

Die bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe Österreich umfasst mehrere hundert Tätigkeiten. Typische Beispiele sind: 

  • Werbeagentur
  • Handelsgewerbe (Handel mit Waren aller Art)
  • Änderungsschneidere
  • Entrümpelungsgewerbe
  • Fahrradtechnik
  • Herstellung von Schmuck und kunstgewerblichen Objekten
  • Filmproduktion
  • Betrieb einer Tankstelle

     

Diese Liste wird regelmäßig angepasst. Besonders praktisch sind die sogenannten Sammelwortlaute: Statt jedes Detail einzeln aufzuzählen, werden mehrere Tätigkeiten in einem Oberbegriff zusammengefasst, etwa „Vermietung beweglicher Sachen“. 

Freies Gewerbe anmelden – Schritt für Schritt

Die Anmeldung eines freien Gewerbes ist in Österreich vergleichsweise unkompliziert und kann in vielen Fällen sogar online erfolgen. Da kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, ist der Weg in die Selbstständigkeit meist schnell erledigt.

1. Passende Tätigkeit auswählen

Überlegen Sie zunächst, welche gewerbliche Tätigkeit Sie ausüben möchten. Prüfen Sie dabei, ob es sich tatsächlich um ein freies Gewerbe handelt oder ob für die Tätigkeit ein reglementiertes Gewerbe mit einem Befähigungsnachweis erforderlich ist.

2. Gewerbe anmelden

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder bequem online über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA). Für die Anmeldung benötigen Sie unter anderem einen gültigen Lichtbildausweis und – je nach Einzelfall – weitere Unterlagen.

3. Eintragung ins GISA

Nach erfolgreicher Anmeldung wird Ihr Unternehmen in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen. Mit dieser Eintragung gilt das Gewerbe grundsätzlich als angemeldet und Sie dürfen Ihre Tätigkeit aufnehmen, sofern keine weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

4. Meldung beim Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung werden die erforderlichen Informationen an das Finanzamt übermittelt. Gegebenenfalls müssen Sie dort noch steuerliche Angaben ergänzen oder den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Anschließend erhalten Sie Ihre Steuernummer bzw. wird Ihre bestehende Steuernummer entsprechend ergänzt.

5. Anmeldung bei der SVS

Selbstständige werden in der Regel bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich automatisch auf Basis der Gewerbeanmeldung. Dennoch empfiehlt es sich, die ersten Vorschreibungen zu kontrollieren und sich über die voraussichtlichen Sozialversicherungsbeiträge zu informieren.

Die Gewerbeanmeldung kann in vielen Fällen vollständig online über das GISA erfolgen. Informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen für Ihre Tätigkeit benötigt werden.

Die Gewerbeanmeldung kann in vielen Fällen vollständig online über das GISA erfolgen. Informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen für Ihre Tätigkeit benötigt werden.

Vorsicht bei ähnlichen Tätigkeiten

Manche Tätigkeiten scheinen auf den ersten Blick freie Gewerbe in Österreich zu sein, fallen aber tatsächlich in den Bereich der reglementierten Gewerbe. Ein klassisches Beispiel ist die Gebäudereinigung: 

  • Gebäudereinigung (frei): umfasst einfache Reinigungstätigkeiten wie das Putzen von Büros, Haushalten, Geschäftsräumen oder Stiegenhäusern. Hierfür sind keine speziellen Fachkenntnisse oder Prüfungen vorgeschrieben. Jeder, der ein Gewerbe anmeldet, darf diese Tätigkeit ausüben.
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (reglementiert): geht deutlich darüber hinaus. Hier sind spezielle Kenntnisse im Umgang mit sensiblen Materialien und Oberflächen erforderlich – etwa bei historischen Denkmälern, Natursteinfassaden, Glasflächen oder Gebäuden mit besonderer Statik. Weil unsachgemäße Reinigungsverfahren dauerhafte Schäden verursachen können, verlangt der Gesetzgeber für dieses Gewerbe einen Befähigungsnachweis (z. B. eine einschlägige Ausbildung oder Prüfung).

     

Der Unterschied besteht also darin, dass einfache Reinigungstätigkeiten keine besonderen Qualifikationen erfordern, während Arbeiten an denkmalgeschützten oder komplexen Bauwerken ein erhöhtes Fachwissen und damit einen gesetzlich geregelten Nachweis verlangen. 

Unterschied zu freien Berufen 

Häufig kommt es zu Verwechslungen zwischen freien Gewerben und freien Berufen. Der Unterschied ist jedoch klar: 

  • Freie Gewerbe Österreich: fallen unter die Gewerbeordnung und benötigen eine Gewerbeanmeldung.
  • Freie Berufe: sind durch eigene Gesetze geregelt und benötigen keinen Gewerbeschein (z. B. Ärztinnen, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler).

     

Dazu gibt es Tätigkeiten, die gänzlich außerhalb der Gewerbeordnung liegen, etwa literarisches Schreiben, Unterricht, oder künstlerische Arbeit. 

Kosten und laufende Pflichten 

Die Anmeldung eines freien Gewerbes in Österreich ist vergleichsweise günstig und unkompliziert. Dennoch sollte man nicht nur an die einmalige Gebühr für den Gewerbeschein denken, sondern auch die laufenden Verpflichtungen im Blick behalten. 

Zu den fixen Kosten gehören die Mitgliedsbeiträge bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), die automatisch mit der Gewerbeanmeldung anfallen. Außerdem sind Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, sich bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) zu versichern und entsprechende Beiträge zu leisten. Diese Abgaben sichern die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung ab. 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die steuerliche Seite: Jede Person mit einem freien Gewerbe muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und jährlich eine Steuererklärung abgeben. Je nach Unternehmensgröße und Umsatz kann dies einfach gehalten oder umfangreicher gestaltet sein. 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die steuerliche Seite: Jede Person mit einem freien Gewerbe muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und jährlich eine Steuererklärung abgeben. Je nach Unternehmensgröße und Umsatz kann dies einfach gehalten oder umfangreicher gestaltet sein. 

Wie bekomme ich den Gewerbeschein für ein freies Gewerbe? 

 Die Gewerbeanmeldung erfolgt – je nach Standort – bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Das kann die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder das magistratische Bezirksamt sein. Die Adressen der Behörden finden sich im Wegweiser des Bundesministeriums. 

Neben der persönlichen Anmeldung vor Ort gibt es mehrere digitale Möglichkeiten: 

  • Über das Gründerservice oder die Regionalstelle der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
  • Direkt online über das Unternehmensserviceportal (USP), wo Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbHs alle Schritte der Unternehmensgründung zentral erledigen können (inklusive NeuFöG, Finanz- und SVS-Meldung, Firmenbucheintragung)
  • Über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA), das nicht nur für Neuanmeldungen, sondern auch für Änderungen wie Standortverlegungen, zusätzliche Betriebsstätten oder die Bestellung von gewerberechtlichen Geschäftsführern genutzt werden kann

Durch die jüngste Novelle der Gewerbeordnung ist es zudem möglich, bei elektronischen Anmeldungen eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Dadurch können bestimmte Eintragungen unmittelbar im GISA erfolgen – ohne zusätzliche manuelle Prüfung durch die Behörde. 

Beratung und Praxis 

Da es Überschneidungen zwischen freien und reglementierten Gewerben geben kann, empfiehlt es sich, vor der Anmeldung Kontakt mit der WKO oder der zuständigen Behörde aufzunehmen. Gerade bei neuen Geschäftsideen kann eine falsche Formulierung im Gewerbeschein zu Problemen führen. 

Fazit 

Freie Gewerbe in Österreich sind ein idealer Einstieg in die Selbstständigkeit. Sie bieten niedrige Hürden, da weder spezielle Ausbildungen noch Prüfungen notwendig sind, und erlauben eine große Bandbreite an Tätigkeiten – vom Handel bis zu kreativen Dienstleistungen. Dennoch sollten Gründerinnen und Gründer die laufenden Pflichten nicht unterschätzen: Mitgliedsbeiträge, Sozialversicherung, Steuererklärungen und eine saubere Buchführung gehören zum Alltag jedes Unternehmens. 

Wer diese Aspekte von Beginn an berücksichtigt, kann die Vorteile der freien Gewerbe in Österreich optimal nutzen und sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt – den erfolgreichen Aufbau des eigenen Geschäfts. 

Häufige gestellte Fragen zu Freie Gewerbe Österreich

Was kostet die Anmeldung eines freien Gewerbes?

Die Gebühren liegen meist zwischen 50 und 100 Euro. Hinzu kommen laufende Kosten für WKO-Mitgliedschaft und SVS-Beiträge.

Typische freie Gewerbe Österreich sind Handelsgewerbe, Werbeagenturen, Änderungsschneidereien, Entrümpelungen, Fahrradtechnik oder Schmuckherstellung.

Bei reglementierten Gewerben muss ein Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfung) vorgelegt werden. Bei freien Gewerben ist das nicht erforderlich.

Ja, freie Gewerbe Österreich lassen sich auch im Nebenerwerb betreiben. Es gelten aber dieselben steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten wie im Haupterwerb.