Der Traum vom eigenen Unternehmen ist zum Greifen nah – aber bevor es losgeht, steht eine wichtige Entscheidung an: Welche Rechtsform passt eigentlich zu Ihrem Vorhaben? Ob Sie allein starten, im Team gründen oder Investor:innen an Bord holen wollen – die Rechtsform bestimmt nicht nur die Haftung, sondern auch, wie Ihr Unternehmen nach außen wirkt, wie viel Steuern Sie zahlen und wie flexibel Sie später agieren können. In Österreich gibt es eine ganze Reihe an Möglichkeiten. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten – inklusive Vor- und Nachteile – und geben Ihnen eine erste Entscheidungshilfe.
Das Einzelunternehmen: schnell, unkompliziert und persönlich
Sie wollen ohne viel Bürokratie loslegen? Dann könnte das Einzelunternehmen genau das Richtige für Sie sein. Es ist die einfachste und schnellste Form, ein Unternehmen zu starten – ganz ohne Startkapital und, je nach Umsatz, sogar ohne Firmenbucheintrag.
Besonders beliebt ist das Einzelunternehmen bei EPU und Kleinunternehmer:innen, weil die laufende Buchhaltung überschaubar bleibt. Allerdings: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Wenn also einmal etwas schiefläuft, kann das persönlich teuer werden. Diese Form eignet sich vor allem für risikoarme Geschäftsmodelle und Menschen, die lieber alleine entscheiden und arbeiten.
- Für Unternehmer mit kleineren Vorhaben, die es in der Buchhaltung einfacher haben möchten und gerne die volle Verantwortung tragen.
Mehr zum Einzelunternehmen erfahren Sie in unserem Lexikonbeitrag.
Die GmbH: beschränkte Haftung und professioneller Auftritt
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählt zu den häufigsten Kapitalgesellschaften in Österreich. Sie eignet sich besonders dann, wenn mehrere Personen gemeinsam gründen oder wenn das unternehmerische Risiko höher ist – denn die Haftung ist grundsätzlich auf das Vermögen der GmbH beschränkt.
Seit der GmbH-Reform 2023 ist das Mindeststammkapital auf 10.000 € gesenkt worden. Davon müssen Sie bei der Gründung mindestens die Hälfte einbezahlen. Die früher übliche Gründungsprivilegierung entfällt. Die Gründung ist etwas aufwendiger als beim Einzelunternehmen, weil Sie unter anderem einen Gesellschaftsvertrag erstellen und unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Notar einbinden müssen. Auch die laufende Buchhaltung ist komplexer und erfordert eine doppelte Buchführung.
- Gerade bei wachstumsorientierten Unternehmen ist die GmbH sehr beliebt – nicht zuletzt wegen der professionellen Außenwirkung und der klaren Struktur.
Mehr zur GmbH in unserem Lexikonbeitrag.
Weitere Rechtsformen in Österreich: ein Überblick
Nicht jede Gründung passt ins Raster von GmbH oder Einzelunternehmen. Je nach Situation können auch andere Rechtsformen ideal sein – hier ein Überblick:
Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG):
Die FlexKapG ist jung, dynamisch und auf die Bedürfnisse von Startups zugeschnitten. Sie verbindet Elemente von GmbH und AG, erlaubt flexible Beteiligungsmodelle und lässt sich mit 10.000 € Stammkapital gründen. Perfekt, wenn Sie flexibel Investor:innen einbinden wollen – ohne gleich an die Börse zu denken.
Offene Gesellschaft (OG):
Eine OG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, die vonmindestens zwei Gesellschafter:innen betrieben wird. Die Gesellschafter:innen haften unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der OG.. Sie eignet sich besonders für Partnerschaften mit hohem Vertrauensverhältnis.
Kommanditgesellschaft (KG):
Die KG unterscheidet zwischen voll haftenden Komplementär:innen und beschränkt haftenden Kommanditist:innen. Sie ist ideal, wenn Investor:innen eingebunden werden sollen, ohne dass diese mit ihrem Privatvermögen haften.
Aktiengesellschaft (AG):
Diese Rechtsform ist vor allem für große Unternehmen oder Unternehmen mit Kapitalmarktzugang interessant. Das Mindestkapital beträgt 70.000 €, der Verwaltungsaufwand ist hoch – dafür bietet die AG die Möglichkeit zur breiten Kapitalbeschaffung.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR):
Eine einfache Form für gemeinschaftliche Projekte, ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter:innen haften persönlich, aber der bürokratische Aufwand ist minimal. Wird oft für zeitlich befristete oder kleine Kooperationen gewählt.
Erwerbs- und Realkommanditgesellschaft (OeR):
Eine Sonderform, die vor allem im land- und forstwirtschaftlichen Bereich vorkommt.
Kurz gesagt: Jede Rechtsform hat ihre Nische. Die richtige Wahl hängt davon ab, wie Sie zusammenarbeiten, wer haftet – und wie viel Einfluss externe Geldgeber:innen haben sollen.
Formale Gründungsanforderungen
Bei der Wahl der Rechtsform sollten Sie auch die formalen Anforderungen bedenken: Während Einzelunternehmen und Personengesellschaften oft mit geringem bürokratischem Aufwand starten, benötigen Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG die notarielle Begleitung und den Eintrag ins Firmenbuch. Die FlexKapG wiederum erlaubt eine Gründung durch Privaturkunde, was den Prozess etwas erleichtert.
Steuerliche Unterschiede der Rechtsformen
Steuern zahlen – das muss jede Rechtsform. Aber wie viel und in welcher Form, das unterscheidet sich deutlich:
Personengesellschaften wie Einzelunternehmen, OG, KG und GesbR versteuern ihren Gewinn über die Einkommensteuer der Gesellschafter:innen. Je nach Einkommen liegt der Steuersatz zwischen 20 % und 55 %. Ein Vorteil: Es gibt Gewinnfreibeträge (z. B. bis zu rund 46.400 € bei Investitionen), die die Steuerlast senken können.
Kapitalgesellschaften wie GmbH, FlexKapG und AG zahlen Körperschaftsteuer (KöSt) auf den Gewinn – aktuell 23 % (Stand 2025). Wird der Gewinn nicht ausgeschüttet, bleibt es dabei. Bei Ausschüttung kommt die Kapitalertragsteuer (KESt) von grundsätzlich 27,5 % hinzu.
Aber: Es gibt Ausnahmen bei der KESt! Zum Beispiel bei bestimmten Mitarbeiterbeteiligungen oder bei steuerbegünstigten Ausschüttungen nach dem UmgrStG. Diese Sonderregelungen können zu einer niedrigeren Besteuerung führen – hier lohnt sich ein genauer Blick mit Steuerberater:in.
Gewinnfreibetrag für Personengesellschaften
Personengesellschaften wie OG, KG und Einzelunternehmen haben außerdem den Vorteil, steuerliche Freibeträge nutzen zu können. So steht ihnen ein Gewinnfreibetrag zu, der bis zu etwa 46.400 € betragen kann, wenn bestimmte Investitionen getätigt werden. Dieser Freibetrag kann die Steuerlast deutlich senken und macht diese Rechtsformen gerade für kleine und mittlere Betriebe auch aus steuerlicher Sicht interessant.
Fazit: Welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen?
Ob Einzelunternehmen, GmbH oder eine andere Rechtsform – jede Variante hat Vor- und Nachteile. Wer unkompliziert starten will, keine Mitgründer:innen hat und ein überschaubares Risiko eingeht, ist mit dem Einzelunternehmen gut beraten. Wer Haftung begrenzen, Investor:innen einbinden oder professionell auftreten möchte, sollte eine GmbH oder FlexKapG in Betracht ziehen. Für Kooperationen oder familiäre Betriebe können OG und KG geeignet sein. Die AG ist für große Kapitalprojekte gedacht, die GesbR eher für einfache Zusammenschlüsse.
Letztlich kommt es auf Ihre persönliche Situation, Ihre Pläne und Ihre Risikobereitschaft an. Eine Beratung durch Steuerexpert:innen oder Gründungsberater:innen kann helfen, die beste Entscheidung zu treffen – bevor Sie sich festlegen.
Und wie hilft Ihnen Q-FI dabei?
Die Wahl der Rechtsform ist keine reine Formsache – sie hat Auswirkungen auf Steuern, Haftung und Ihren unternehmerischen Alltag. Bei Q-FI beraten wir Gründer:innen und Unternehmer:innen individuell, ehrlich und mit Blick auf das große Ganze. Wir helfen Ihnen, die Vor- und Nachteile der Rechtsformen nicht nur zu verstehen, sondern sie auf Ihr konkretes Vorhaben anzuwenden – damit Sie fundiert und zukunftssicher entscheiden können